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   LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78   

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https://dejure.org/1980,2432
LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78 (https://dejure.org/1980,2432)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.03.1980 - L 6 An 509/78 (https://dejure.org/1980,2432)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. März 1980 - L 6 An 509/78 (https://dejure.org/1980,2432)
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  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, der nicht auf Schadenersatz in Geld, sondern auf Herstellung des ohne die schädigende Handlung oder Unterlassung bestehenden Zustandes durch Vornahme einer "Amtshandlung" gerichtet ist, setzt eine Verletzung von sozialrechtlichen Pflichten durch den Versicherungsträger voraus (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75, 27. April 1978 - 11 RA 69/77, 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 und insbesondere 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78), zu denen als spezielle Dienstleistung Auskunft und Belehrung sowie "verständnisvolle Förderung" gehören (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77).

    Allerdings besteht keine Verpflichtung des Versicherungsträgers, den Versicherten von Amts wegen ohne konkreten Anlaß, also ohne vorausgegangenen Antrag oder eine gezielte Antrage, zu beraten und zu belehren (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77).

  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 126/77

    Betreuungspflicht - Pflichten des Rentenversicherungsträgers - Rentenantrag -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Der Versicherungsträger ist aus konkretem Anlaß verpflichtet, den Versicherten auf Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die - aufgrund einer Gesetzesänderung (RRG v. 16.10.1972) -klar zutage getreten sind und zweckmäßigerweise von jedem vernünftigen Versicherten genutzt werden (vgl. Urteil des BSG vom 12. September 1979 - 5 RJ 126/77 mit weiteren Nachweisen).

    (vgl. Urteil des BSG vom 12. September 1979 - 5 RJ 126/77 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, der nicht auf Schadenersatz in Geld, sondern auf Herstellung des ohne die schädigende Handlung oder Unterlassung bestehenden Zustandes durch Vornahme einer "Amtshandlung" gerichtet ist, setzt eine Verletzung von sozialrechtlichen Pflichten durch den Versicherungsträger voraus (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75, 27. April 1978 - 11 RA 69/77, 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 und insbesondere 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78), zu denen als spezielle Dienstleistung Auskunft und Belehrung sowie "verständnisvolle Förderung" gehören (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, der nicht auf Schadenersatz in Geld, sondern auf Herstellung des ohne die schädigende Handlung oder Unterlassung bestehenden Zustandes durch Vornahme einer "Amtshandlung" gerichtet ist, setzt eine Verletzung von sozialrechtlichen Pflichten durch den Versicherungsträger voraus (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75, 27. April 1978 - 11 RA 69/77, 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 und insbesondere 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78), zu denen als spezielle Dienstleistung Auskunft und Belehrung sowie "verständnisvolle Förderung" gehören (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Da es sich bei der Erklärungsfrist des Art. 2 § 1 Abs. 4 AnVNG um eine gesetzliche Ausschlußfrist handelt, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, kommt es auch nicht auf ein Verschulden des Klägers an, so daß es insoweit unerheblich ist, ob und aus welchen Gründen er von der durch das Rentenreformgesetz eröffneten Möglichkeit des Verzichts auf die Befreiung von der Versicherungspflicht keine Kenntnis hatte (vgl. dazu Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 1. Februar 1979 - 12 RK 33/77 und 8. März 1979 - 12 RK 27/77).
  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, der nicht auf Schadenersatz in Geld, sondern auf Herstellung des ohne die schädigende Handlung oder Unterlassung bestehenden Zustandes durch Vornahme einer "Amtshandlung" gerichtet ist, setzt eine Verletzung von sozialrechtlichen Pflichten durch den Versicherungsträger voraus (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75, 27. April 1978 - 11 RA 69/77, 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 und insbesondere 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78), zu denen als spezielle Dienstleistung Auskunft und Belehrung sowie "verständnisvolle Förderung" gehören (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77).
  • BSG, 27.04.1978 - 11 RA 69/77

    Hinweis auf Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, der nicht auf Schadenersatz in Geld, sondern auf Herstellung des ohne die schädigende Handlung oder Unterlassung bestehenden Zustandes durch Vornahme einer "Amtshandlung" gerichtet ist, setzt eine Verletzung von sozialrechtlichen Pflichten durch den Versicherungsträger voraus (vgl. Urteile des BSG vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75, 27. April 1978 - 11 RA 69/77, 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 und insbesondere 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78), zu denen als spezielle Dienstleistung Auskunft und Belehrung sowie "verständnisvolle Förderung" gehören (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77).
  • BSG, 08.03.1979 - 12 RK 27/77
    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.1980 - L 6 An 509/78
    Da es sich bei der Erklärungsfrist des Art. 2 § 1 Abs. 4 AnVNG um eine gesetzliche Ausschlußfrist handelt, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, kommt es auch nicht auf ein Verschulden des Klägers an, so daß es insoweit unerheblich ist, ob und aus welchen Gründen er von der durch das Rentenreformgesetz eröffneten Möglichkeit des Verzichts auf die Befreiung von der Versicherungspflicht keine Kenntnis hatte (vgl. dazu Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 1. Februar 1979 - 12 RK 33/77 und 8. März 1979 - 12 RK 27/77).
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